Zehnte Kompanie
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Willkommen auf dem Forum der Zehnten Kompanie des Königlichen Wachregiments von Sturmwind
 
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 Aktenzeichen: #180201 Verschicken des Kooperationsvertrages an das Wachregiment

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Sábine de' Amoreé




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BeitragThema: Aktenzeichen: #180201 Verschicken des Kooperationsvertrages an das Wachregiment   Aktenzeichen: #180201 Verschicken des Kooperationsvertrages an das Wachregiment EmptyDo Feb 01, 2018 2:37 pm

*ein ungeknickter Umschlag erreicht die Wache. Absender: Sábine de' Amoreé*


An Feldwebel Morgentau,

hiermit überreichen wir Euch den Vertrag der Kooperation in detaillierter Form.
Ich bitte darum, falls Fragen, Ergänzungen oder kritische Punkte bezüglich des Vertrages bestehen, meine Person zu kontaktieren.
Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich, den Vertrag unterschrieben mit Schrift und Siegel vom Oberhaupte und vom Ansprechpartner an mich zurück zu senden.

Hochachtungsvoll
i.A. des Großmeisters
Justiziarin Sábine de' Amoreé
Diplomatin & Aktenbeauftragte
Orden des weißen Hammers


Kooperationsvertrag zwischen dem königlichen Wachregiment, der 10. Kompanie und dem Orden des weißen Hammers:

Königliches Wachregiment
10. Kompanie
östlicher Kathedralenplatz - Wachbüro
Feldwebel Essaine Morgentau

Orden des weißen Hammers
Weststromgarnison - Wald von Elwynn
Großmeister Tiep Eisenerz
Sábine de' Amoreé

Datum:
31ter des ersten Monats

Gegenstand der Kooperation:
Hiermit stimmt das königliche Wachregiment, die 10. Kompanie einer Kooperation mit dem Orden des weißen Hammers zu.
Dies beinhaltet, den Kooperationspartner in Kriegszeiten zu unterstützen und Akteneinsicht bei Personenhinterfragungen oder Verdachtsfällen.
Gleichzeitig stimmen beide zu, dem Kooperationspartner mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, sollten jene ihre Hilfe benötigen.
Das Kommando über die Klingen obliegt dem Hilfe ersuchenden ob der näheren Verbindung zum Feinde und mehr Hintergrundwissen.
Beide Gemeinschaften verpflichten sich zur absoluten Verschwiegenheit nach außen hin, sollten interne Angelegenheiten für sie einsichtbar werden.
Der Orden des weißen Hammers stellt den Orden samt Ordensfeste zudem zum Zwecke von Bestrafungen oder lichtgebundene Maßnahmen im Namen des Lichtes zur Verfügung, ebenso für Medizinische Zwecke und klerikalen Angelegenheiten, vorausgesetzt es dient dem Licht. Auch ärztliche Fürsorge wird dem Wachregiment zugesagt.
Bei Betreten der Kooperationshäuser gelten die Hausregeln des Inhabers.

Ziele der Kooperation:
Im Falle eines Falles werden beide Organisationen vom Partner bestärkt und profitieren von Wissen im Hinblick auf unterschiedliche Schwerpunkte oder Erfahrungen der Gemeinschaft.
Des Weiteren ergibt sich durch die Absprache eine fortwährende Verbindung zwischen den Mitgliedern und im Falle des Kampfes eine größere Streitmacht. Dem Orden wird zudem gestattet, in Sturmwind zu agieren. Der weiße Hammer erhält demnach ein eingeschränktes Handlungsbefugnis in den Straßen von Sturmwind, wird jedoch nicht urteilsbefugt, es sei denn, es handelt sich um klerikale Zuständigkeiten. Dies obliegt weiterhin dem königlichen Wachregiment, welche Informationsrecht über jegliche Handlungen in Ihrem Bereich in Sturmwind genießen.
Um vor dem Volke Missverständnisse über die Zuständigkeit des Ordens als Kleriker, wird hierzu ein Schriftstück aufgesetzt, welches die Oben genannten Punkte enthält.

Ausnahmefälle - Verwehren von Unterstützung:
Sollte die Bitte an den Kooperationspartner gegen die Tugenden der Gemeinschaft oder den Kodex verstoßen, kann sich darauf berufen werden, um die Unterstützung zu verwehren. Gleiches gilt bei geschworenen Eiden oder Verfehlung der Zuständigkeit.
Ebenso kann Unterstützung verwehrt werden, sollte die Gemeinschaft stark angeschlagen sein und viele Verletzte beinhalten oder momentan mit einem Belang von größerer Wichtigkeit zu Gange sein.

Aufhebung der Kooperation:
Die Kooperation kann von beiden Gemeinschaften von dem Befehlsführer oder Ansprechpartner, d.h. dem Mitglied mit dem Höchsten Range / Gründer oder Betreuer der Kooperation jeder Zeit gelöst werden.
Dies führt nicht zwangsweise zu einer Verfeindung, sondern kann durch Vertrauensbruch oder anderen Geschehnissen entstehen.


Unterschrift & Siegel
Orden des weißen Hammers
Großmeister Tiep Eisenerz
Justiziarin Sábine de' Amoreé


Unterschrift & Siegel
Königliches Wachregiment
(fehlend)
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BeitragThema: Re: Aktenzeichen: #180201 Verschicken des Kooperationsvertrages an das Wachregiment   Aktenzeichen: #180201 Verschicken des Kooperationsvertrages an das Wachregiment EmptyDi Feb 13, 2018 8:20 am

*ein weiterer Brief findet im Postfach der Wache Platz*

An Feldwebel Morgentau,

da der Vertrag von unserer Seite aus auf gewisse Unstimmigkeiten Eurerseits stieß, möchte meine Person bitten, die Punkte, welche umstritten sind so zu korrigieren, wie es den Euren zusagen würde und an meine Person zurückzusenden.

Dank der Vorkommnisse in der Kathedrale in Bezug auf die Predigt von Lady Arcados wird meine Person die kommende Zeit sehr eingespannt sein und bittet, Verzögerungen im Briefwechsel zu entschuldigen.

Hochachtungsvoll
Justiziarin Sabine Eisenerz
Orden des weißen Hammers
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BeitragThema: Re: Aktenzeichen: #180201 Verschicken des Kooperationsvertrages an das Wachregiment   Aktenzeichen: #180201 Verschicken des Kooperationsvertrages an das Wachregiment EmptySo März 04, 2018 6:17 pm

Aktenzeichen: #180304 Überarbeitung des Kooperationsvertrages im Detail

Kooperationsvertrag zwischen dem königlichen Wachregiment, der 10. Kompanie und dem Orden des weißen Hammers:

Königliches Wachregiment
10. Kompanie
östlicher Kathedralenplatz - Wachbüro
Feldwebel Essaine Morgentau

Orden des weißen Hammers
Weststromgarnison - Wald von Elwynn
Großmeister Tiep Eisenerz
Sábine Eisenerz

Datum:
31ter des ersten Monats

Gegenstand der Kooperation:
Hiermit stimmt das königliche Wachregiment, die 10. Kompanie einer Kooperation mit dem Orden des weißen Hammers zu.
Dies beinhaltet, den Kooperationspartner in Kriegszeiten zu unterstützen und passive Akteneinsicht bei Personenhinterfragungen oder Verdachtsfällen in Form von mündlichen Auskünften.
Gleichzeitig stimmen beide zu, dem Kooperationspartner mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, sollten jene ihre Hilfe benötigen.
Das Kommando über die Klingen obliegt dem Hilfe ersuchenden ob der näheren Verbindung zum Feinde und mehr Hintergrundwissen.
Beide Gemeinschaften verpflichten sich zur absoluten Verschwiegenheit nach außen hin, sollten interne Angelegenheiten für sie einsichtbar werden.
Der Orden des weißen Hammers stellt den Orden samt Ordensfeste zudem zum Zwecke von Bestrafungen oder lichtgebundene Maßnahmen im Namen des Lichtes zur Verfügung, ebenso für Medizinische Zwecke und klerikalen Angelegenheiten, vorausgesetzt es dient dem Licht. Auch ärztliche Fürsorge wird dem Wachregiment zugesagt.
Bei Betreten der Kooperationshäuser gelten die Hausregeln des Inhabers.

Ziele der Kooperation:
Im Falle eines Falles werden beide Organisationen vom Partner bestärkt und profitieren von Wissen im Hinblick auf unterschiedliche Schwerpunkte oder Erfahrungen der Gemeinschaft.
Des Weiteren ergibt sich durch die Absprache eine fortwährende Verbindung zwischen den Mitgliedern und im Falle des Kampfes eine größere Streitmacht. Dem Orden wird zudem gestattet, in Sturmwind zu agieren. Der weiße Hammer erhält demnach ein eingeschränktes Handlungsbefugnis in den Straßen von Sturmwind, wird jedoch nicht urteilsbefugt, es sei denn, es handelt sich um klerikale Zuständigkeiten. Dies obliegt weiterhin dem königlichen Wachregiment, welche Informationsrecht über jegliche Handlungen in Ihrem Bereich in Sturmwind genießen.
Das heißt: Der Orden des weißen Hammers ist berechtigt in Sturmwind zu agieren und festzusetzen, jedoch muss das Wachregiment umgehend verständigt werden, denen das weitere Verfahren jeglicher Straftat, außer bei klerikaler Zuständigkeit, obliegt.
Um vor dem Volke Missverständnisse über die Zuständigkeit des Ordens als Kleriker, wird hierzu ein Schriftstück aufgesetzt, welches die Oben genannten Punkte enthält.

Ausnahmefälle - Verwehren von Unterstützung:
Sollte die Bitte an den Kooperationspartner gegen die Tugenden der Gemeinschaft oder den Kodex verstoßen, kann sich darauf berufen werden, um die Unterstützung zu verwehren. Gleiches gilt bei geschworenen Eiden oder Verfehlung der Zuständigkeit.
Ebenso kann Unterstützung verwehrt werden, sollte die Gemeinschaft stark angeschlagen sein und viele Verletzte beinhalten oder momentan mit einem Belang von größerer Wichtigkeit zu Gange sein.

Aufhebung der Kooperation:
Die Kooperation kann von beiden Gemeinschaften von dem Befehlsführer oder Ansprechpartner, d.h. dem Mitglied mit dem Höchsten Range / Gründer oder Betreuer der Kooperation jeder Zeit gelöst werden.
Dies führt nicht zwangsweise zu einer Verfeindung, sondern kann durch Vertrauensbruch oder anderen Geschehnissen entstehen.


Unterschrift & Siegel
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Großmeister Tiep Eisenerz
Justiziarin Sabine Eisenerz


Unterschrift & Siegel
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OoC:
Meine Entschuldigung, dass es so lange dauerte, doch war ich im RL ziemlich eingespannt!
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